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  • Politik
  • Direktor Josef Dierdorf zum D-Day-Dokument:

Keine 99 Arroganz der Macht“ –nur eine „Eselei

  • Lesedauer: 3 Min.

Das D-Day-Dokument sowie die Musterverfügung (ND veröffentlichte beides in der Donnerstagsausgabe, Seite 3) sind echt, bestätigte am Mittwochabend Treuhanddirektor Dr. Dierdorf. Gleiches erklärte er bei einem Pressegespräch am Donnerstag. „Der D-Day-Plan war mein verzweifeltes Bemühen, nicht wie eine Laienspielschar die Sache anzugehen“, erklärte der erste Mann der Anstalt in Sachen „Sondervermögen“. Auf der Grundlage dieses generalstabsmäßig ausgearbeiteten Dokuments waren die PDS-Immobilien im Land Brandenburg unter Aufsicht der Treuhand gestellt worden. Wenig später folgte der gleiche Verwaltungsakt in Berlin.

Dr. Dierdorf räumte ein, daß es ein Fehler gewesen sei, ausgerechnet mit dem Code-Wort der alliierten Invasion gegen das faschistische Deutschland zu operieren. „Das ist eine Sache, die so nicht hätte passieren dürfen.“ Schließlich ginge „es nicht um irgendwelche kriegerische Maßnahmen gegen irgendjemand, als befinden wir uns

im Krieg. Das ist nicht der Fall.“ Gleiches gelte für die „Musterverfügung“ an eine fiktive „Organisation Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung des menschlichen Glücks“. Dabei sei es nicht um den „speziellen Fall PDS oder die Grundstücksverwaltungsgesellschaften“ gegangen. Die Einsetzung der Namen Else Stratmann und Alice Schwarzer erscheine wie ein schlechter „Herrenwitz“ übelster Art. „Ich wäre auch bereit, mich zu entschuldigen.“

Daß die Dokumente Belege der von Gysi vermuteten „Arroganz der Macht“ sind, wies der Treuhanddirektor zurück. „Hinsichtlich der Formulierungen ,D-Day', ,Glücksgesellschaft' und deren Vertretungsbefugnisse war es eine Eselei.“ Die Treuhand „fühle sich nicht über alles erhaben“.

Dr. Dierdorf erläuterte, daß man seit Februar versucht habe, mit den betreffenden Verwaltungsgesell-. Schäften übereinzukommen. „Wir haben gesagt, daß für den Fall, daß ihr bereit seid, anzuerkennen, daß sämtliche Vereinbarungen, wie sie in der Vergangenheit getroffen

worden sind, unwirksam sind, für den Fall, daß ihr bereit seid, unsere totale Kontrolle zu akzeptieren, könnten wir uns vorstellen, daß wir mit euch die Verwaltung weitermachen.“

Man muß sich angesichts derartiger Verhandlungspositionen fragen, wo treuhänderisches Rechtsverständnis in Arroganz übergeht. Zumal Beteiligte auf Seiten der Verwaltungsgesellschaften sich erinnern, daß nach anfänglicher Zustimmung die Treuhand einen Rückzieher machte.

Auf die Frage, warum der Verwaltungsakt über die PDS-Immobilien ausgerechnet in Brandenburg und Berlin durchgezogen wurde, meinte Dierdorf, er habe sich auch bei allen anderen Länderregierungen bemüht, das „hinzubekommen. Die haben mir aber einen Korb gegeben.“ Anderenfalls wäre am 24. Juni - einen Tag nach dem > (Nichtspaltungs-)Parteitag der PDS -, „das Gesamtproblem angegangen worden“. Einen beabsichtigten Zusammenhäng der Termine gebe es nicht. Dierdorf ging davon aus, daß das sozialdemokra-

tisch dominierte Brandenburg -„durch Nordrhein-Westfalen mit entsprechenden Liegenschaftsfachleuten unterstützt“ - diesen Akt vollziehen konnte. Zudem habe es nach den Arbeitsnotizen von Wirtschaftsprüfern „akuten Handlungsbedarf“ bei den betreffenden 766 Objekten gegeben. Die Treuhand sei sich sicher, daß die restlichen ostdeutschen Länder bis Anfang August folgen werden. Mit der Aufgabe sollen dort gewerbliche Verwalter betraut werden.

Die Frage, ob es Überlegungen zur Liquidierung der entsprechenden Vermögensgesellschaften gibt, verneinte Dr. Dierdorf. Man müsse erst einmal prüfen, ob und wie die Gesellschaften fortbestehen können. „Wir sind keine Liquidatoren, sondern wir sollen das Parteivermögen sicherstellen.“ Im Punkt 9 des D-Day-Dokuments heißt es indessen: „Vorbereitung der Liquidation der Verwaltungsgesellschaften. .. a) Liquidationsbeschluß, b) Auswahl und Bestellung eines Liqidators. Frist: D-Day plus 5 Tage.“ RENE HEILIG

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