- Politik
- Treuhandanstalt und Bundesregierung contra PDS: Alle Mittel sind erlaubt - Wortbruch, Ausspähen, Rechtbiegen, Rückzieher, Richter feuern - Ziel: Liquidation
Wehe den Besiegten – der Rechtsstaat marschiert
D-Day: 24. Juni 1991, 08.00 Uhr, Widerruf vorbehalten bis Freitag, 21.Juni 1991, 12.00 Uhr...“ So „generalstabsmä-ßig“ (O-Ton Treuhandanstalt) plante die Treuhandanstalt bereits Anfang Juni in einer vierseitigen Vorlage den Schlag gegen die Grundstücksgesellschaft der PDS, den OEB Fundament, mit dem dieser sämtliche Verwaltungs- und Verfügungsrechte für die Liegenschaften der PDS im Land Brandenburg entzogen werden sollten (D-Day plus 5 Tage: Liquidation der Gesellschaften).
Der D-Day ist das Ende eines mehr als halbjährigen Versuchs der PDS, in einigermaßen rechtsstaatlichen Bahnen die durch das Parteiengesetz der DDR und den Einigungsvertrag entstandene Rechtslage mit ihren Aufgaben als politische Partei zu verbinden. Gescheitert ist dieser Versuch nicht an der PDS, sondern an der Treuhandanstalt, die sich als willfährige Waffe in den Händen der sie politisch und administrativ führenden Bundesministerien gegen die PDS erwiesen und alle Bemühungen der PDS um eine einvernehmliche Regelung ausgeschlagen hat.
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