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Interne Vermerke belegen Doppelspiel

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Anfang Februar 1991 schlug die Treuhandanstalt vor, die Immobilien der PDS auf der Grundlage neu abzuschließender marktüblicher Verwalterverträge zunächst von den vor Ort bereits tätigen Verwaltungsgesellschaften verwalten zu lassen, die bereits im Mai 1990 die Objekte übernommen hatten. Zu einem Zeitpunkt also, als die PDS noch in keiner Weise in ihrer Verfügung über ihr Vermögen beschränkt war. Als dieser Vorschlag auf fruchtbaren Boden fiel, zog die Treuhandanstalt zurück.

Zwischenzeitlich hatte ausgerechnet der sächsische Ministerpräsident Biedenkopf die Treuhandanstalt aufgefordert, die bestehenden Verträge zwischen den Gesellschaften und der PDS. nicht zu „bestätigen“. Daß daran nie gedacht war, erfuhr der gute, Mann

nicht. Statt dessen wurden eilfertig der damals für die PDS zuständige ehemalige Richter am Kammergericht Schillo gefeuert, und ein neuer Abteilungsleiter PDS bestellt: Dem „Lieben Herrn Prof. Biedenkopf“ wurde am 14.3.1991 - unterzeichnet von Herrn Dr. Hahn - mitgeteilt, daß man mit den Verwaltungsgesellschaften nicht mehr zusammenarbeiten wolle - zu einem Zeitpunkt, zu dem diesen gegenüber noch der Eindruck erweckt wurde, das ursprüngliche Angebot der Treuhandanstalt bestehe fort. Am 22.3.1991 kam es zu einer umfassenden Besprechung mit allen Geschäftsführern der Verwaltungsgesellschaften und den „Spitzen“ des Direktorat Sondervermögen der Treuhandanstalt, in dem diese „angehört“ wurden. Dem Bundesverfassungsgericht ließ die Treuhandanstalt später vortragen, von den Verwaltungsgesellschaften sei das Angebot der Treuhandanstalt abgelehnt worden.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die Verwaltungsgesellschaften waren durchaus bereit zu dieser Lösung. Die Treuhandanstalt, so erwiesen interne Vermerke, hatte sich längst - nämlich bereits am 11.2.1991, nur 6 Tage nach dem Schreiben von Schillo an die Gesellschaften - anders entschieden. Sie wollte nun den vollen Zugriff auf das PDS-Vermögen - unter Ausschluß der PDS und unter Zerschlagung gewachsener Strukturen.

In der Folgezeit verhandelte die Treuhandanstalt zwar noch mit der PDS und ihren Untergliederungen; etwa mit dem Ziel, Häuser gemeinsam an Gemeinden, Stiftungen oder Investoren zu übergeben. Weiter auch forschte die Treuhandanstalt die PDS aus. Gleichzeitig wurde der finale Zugriff auf das Vermögen vorbereitet und organisiert, der in der D-Day Planung kulminierte. Daß'es der Treuhandanstalt dabei nicht um die, „Sicherung von Vermögenswerten“, die das Gesetz als Grund für die Treuhandverwaltung nennt, geht, erweist die Beschlagnahme zweier Liegenschaften besonders augenfällig:

Bereits seit Anfang 1990 verhandelt die PDS, mit verschiedenen gemeinnützigen, sozial und ökologisch orientierten Interessenten, denen sie das PDS-eigene ehemalige Schulgut Liebenberg als Grundlage für eine sozial-ökologische Stiftung vermachen wollte. Mittlerweile sind nahezu unterschriftsreife Verträge mit der Stiftung Umwelt und Naturschutz Brandenburg (SUN) ausgehandelt, die] von der brandenburgischen Lan-

desregierung unterstützt das Schulgut übernehmen will. Noch Anfang Juni gab es gemeinsame Gespräche zwischen SUN, PDS und Treuhandanstalt, in denen ein konkreter Fährplan für die Übergabe vereinbart wurde. Die Treuhandanstalt stellte die Zustimmung in Aussicht. SUN und PDS erfüllten ihre Verpflichtungen und legten einen Vertragsentwurf vor. Am 24. Juni 1991 beschlagnahmte die Treuhandanstalt das Gut und behauptete, nur so ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können.

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