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Treuhand herrscht an ihrer Seite

  • Lesedauer: 2 Min.

Seit D-Day wird nun mit Rechtsmitteln und vor Gerichten gestritten: Längst ausgehandelte Projekte drohen an der einseitigen Besitznahme der Treuhandanstalt endgültig zu scheitern, zahlreiche Arbeitsplätze werden gefährdet, und die Bewegungsmöglichkeiten der PDS als politische Partei, die den besonderen Schutz für ihre Aufgaben gem. Art. 21 GG, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, genießt, sind nahezu auf Null gebracht.

Wird sich ein Gericht in der Bundesrepublik finden, das - politischen Zeitströmen zum Trotz - der PDS Gerechtigkeit widerfahren läßt?

Wir erinnern uns: Bereits im November des Jahres 1990 hatte die PDS der „Unabhängigen Kommission für die Kontrolle der Vermögen der Parteien und Massenorganisationen“ angeboten, auf 80 Prozent ihres gesamten Vermögens zu verzichten, wenn im Gegenzug 20 Prozent des Vermögens freigegeben würden. Dieser Vorschlag sollte Geld, Mühe, Streit und Kraft sparen, die sinnvollerweise anderswo hätten investiert werden sollen als in nicht enden wollenden juristischen Streitereien um das PDS-Vermögen. Der Vorschlag wurde von der Kommission abgelehnt. “?Seit dem 3. Oktober 19W war “Bföer die Kommission, ^ar nicht

mehr allein für die Kontrolle der PDS zuständig. An ihrer Seite herrschte nunmehr, die Treuhandanstalt, die allein auch nach außen die Aufsicht zu führen hatte.

Zunächst wies sie November 1990 in „Verfügungen“ die Banken und die Einrichtungen der PDS an, nur mehr Überweisungen unter DM 10 000 auszuführen und wann immer Unregelmäßigkeiten geargwöhnt würden - sogleich die Treuhandanstalt zu informieren. Gleichzeitig befreite die Treuhandanstalt - nicht die PDS - die Banken vom Bankgeheimnis gegenüber der Treuhandanstalt. Das ist etwa so, als würde der polizeiliche Ermittler das Finanzamt von der Einhaltung des Steuergeheimnises befreien, und sich dann die gewünschten Informationen aushändigen lassen. Undenkbar, aber wahr: Die Banken, unter ihnen alle großen Deutschen Banken, handelten fortan nach der Verfügung der Treuhandanstalt, die der PDS nicht einmal zugestellt worden war, führten Verfügungen der PDS nicht mehr aus, gaben Überweisungsträger weiter...

Sodann schnüffelte die Treuhandanstalt monatelang in den Büchern der PDS und ihrer Einrichtungen herum, entsandte Wirtschaftsprüfer und sammelte Informationen. Die PDS gab - wann und wo immer gefragt - alle erforderten Informationen heraus in der Erwartung, Mißtrauen gegen ihr Finanzgebaren abzubauen. Das gelang ihr nicht. Statt dessen sickerten ständig Informationen an rechte Kampfblätter.

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