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Wolf stellte sich der deutschen Justiz

  • Lesedauer: 2 Min.

Karlsruhe/Bonn (ADN/Reuter/ ND). Der ehemalige Aufklärungs-Chef der DDR-Staatssicherheit, Markus Wolf, hat sich am Dienstag der deutschen Justiz gestellt. Der 68jährige war am Morgen am deutsch-österreichischen Grenzübergang Bayerisch Gmain, wohin ihn österreichische Sicherheitskräfte gebracht hatten, von Beamten der Bundesanwaltschaft festgesetzt worden.

Bundesjustizminister Kinkel teilte mit, daß Wolf von der Bundesanwaltschaft vernommen werde. Der Generalbundesanwalt beantragte Untersuchungshaft. Der Haftrichter des Bundesgerichtshofs hat nach der mehrstündiger Vernehmung des Ex-DDR-Spionagechefs aber den Haftbefehl wegen fehlender Flucht- und Verdunklungsgefahr außer Vollzug gesetzt. Der Generalbundesanwalt hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt. Der dafür zuständige 3. Strafsenat wollte noch in der Nacht entscheiden, ob der Haftbefehl vorläufig wieder in Kraft gesetzt wird. Bis zu diesem Beschluß sei Markus Wolf jedoch ein freier

Mann. Nach Angaben von Wolfs Verteidiger verlangte das Gericht eine Kaution von 50 000 Mark, die von Wolf auch gezahlt worden sei, und erteilte weitere nicht näher bekannte Auflagen.

Bundesjustizminister Kinkel sagte, die Justiz sei an Informationen Wolfs über die schätzungsweise rund 400 noch unenttarnten Stasi-Spione interessiert, er bezweifelte aber, daß der 68jährige dies tun werde. Wolf hat bereits erklärt, er werde nichts über ihm einst anvertraute Menschen sagen. So etwas sei „Verrat“.

Wolf hatte die DDR einen Tag vor der deutschen Vereinigung in Richtung Moskau verlassen. Von dort war er am 30. August nach Österreich gereist, wo er einen Asylantrag stellte. Sein Ersuchen wurde in erster Instanz abgewiesen, die Entscheidung der zweiten Instanz stand noch aus. Eine Auslieferung in die BRD war Österreich aufgrund eines Abkommens, das die Abschiebung politischer Straftäter verbietet, nicht möglich.

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