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Erklärung von Alma Ata

  • Lesedauer: 3 Min.

Alma Ata (Reuter). TASS hat folgenden Text der von den Präsidenten der Gründer- und Beitrittsstaaten unterzeichneten „Erklärung von Alma Ata“ veröffentlicht: Die unabhängigen Staaten,

die Aserbaidshanische Republik, die Republik Armenien, die Republik Weißrußland, die Republik Kasachstan, die Republik Kirgisien, die Republik Moldawien, die Russische Föderation, die Republik Tadshikistan, Turkmenistan, die Republik Usbekistan und die Ukrai- , ne, geben

im Bemühen um - den Aufbau demokratischer Rechtsstaaten, zwischen denen sich die Beziehungen auf der Grundlage gegenseitiger Anerkennung und des Respekts für die staatliche Souveränität und souveräne Gleichheit entwickeln werden, das unveräußerliche Recht auf Selbstbestimmung, die Prinzipien der Gleichheit und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, die Ablehnung von Gewalt und der Drohung damit sowie wirtschaftlicher und anderer Formen der Druckausübung, - eine friedliche Regelung von Konflikten, - die Achtung der Menschenrechte und Bürgerfreiheiten einschließlich des Rechts der nationalen Minderheiten, - gewissenhafte Erfüllung der Verpflichtungen und andere allgemein anerkannte Prinzipien und Standards des internationalen Rechts;

in Anerkennung und Achtung der territorialen Integrität eines jeden und der Unverletzlichkeit bestehender Grenzen;

im Glauben, daß die Stärkung der Beziehungen der Freundschaft, guter Nachbarschaft und Kooperation zum gegenseitigen Nutzen, die tiefe historische Wurzeln haben, dem grundlegenden Interesse der Nationen entspricht und die Sache des Friedens und der Sicherheit fördert;

im Bewußtsein ihrer Verantwortung für die Erhaltung des inneren Friedens und der Harmonie der Volksgruppen;

in Loyalität gegenüber den Zielen und Prinzipien der Vereinbarung über die Schaffung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten;

folgende Erklärung ab: Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft wird gestaltet gemäß dem Grundsatz der Gleichberechtigung mit Hilfe koordinierender Institutionen, die auf paritätischer Grundlage gebildet sind und gemäß den Kegeln tätig werden, die die Gemeinschaft die weder ein Staat noch ein Superstaatsgebilde ist - vereinbart hat.

Um strategische Stabilität und Sicherheit auf internationaler Ebene sicherzustellen, bleibt das gemeinsame Kommando über die militärischstrategischen Streitkräfte und eine singuläre Kontrolle für die Atomwaffen erhalten. Die Parteien respektieren den jeweiligen Wunsch, den Status eines nichtatomaren und (oder) neutralen Staates anzunehmen.

Die Gemeinschaft der Unabhängigen Staaten wird mit Zustimmung aller Beteiligten offengehalten für Staaten - Mitglieder der früheren Sowjetunion sowie für andere Staaten, die die Ziele und Prinzipien der Gemeinschaft teilen und sich ihr anschließen wollen.

Bekräftigt wird die unverbrüchliche Verpflichtung zur Kooperation bei der Herausbildung und Entwicklung eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes sowie europäischer und eurasischer Märkte.

Mit der Schaffung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten hört die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken auf zu existieren.

Die Mitglieder der Gemeinschaft garantieren gemäß den verfassungsmäßigen Vorschriften die Erfüllung der internationalen Verpflichtungen, die sich aus den Verträgen und Vereinbarungen der früheren UdSSR ergeben. Die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sagen zu, die Prinzipien dieser Erklärung strikt zu befolgen. Alma Ata, 21. Dezember 1991.

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