nd-aktuell.de / 20.01.1992 / Politik / Seite 9

Verzweifelte Väter und gestrafte Großeltern

Uni seinen kleinen Sohn, für den die Mutter das Sorgerecht hat, nur eine einzige Stunde im Kindergarten besuchen zu können, reiste ein Vater aus dem Norden Berlins bisher zweimal im Monat bis nach Pirna in Sachsen. Daß aus den zwei Stunden jetzt monatlich ein ganzes Wochenende wird und daß er eine Urlaubswoche.mit dem Kind verbringen kann, verdankt er nicht zuletzt der Hilfe eines Vereins, in dem vorwiegend Väter mit ähnlichen Problemen zusammenwirken.

Die „Initiative Streitfall Kind“ e.V. (ISK), die in Berlin-Weißensee ihren Hauptsitz hat, jedoch in den neuen Bundesländern von Suhl bis Rostock in 40 Basisorganisationen arbeitet, versteht sich nicht als „Väterverband“. Zu ihren Mitgliedern gehören auch Mütter, die bei Beendigung ihrer Partnerschaft nicht das Sorgerecht erhielten, und Großeltern, die sich durch den plötzlichen Entzug der Enkel mitgestraft fühlen.

Über 7 000 Betroffene haben seit Gründung der Initiative Anfang 1990 Rat und Unterstützung gesucht. Die dicken Aktenordner in der Weißenseer Parkstraße 16 erzählen von Müttern, die sich als „TotalVerweigerer“ der Kinder an ihren ehemaligen Partnern rächen,

von verzweifelten Vätern, die ihr Kind wiedersehen möchten, und traurigen Großeltern, die zu Weihnachten heimlich Päckchen an die Wohnungstür der Enkel hängen.

Für ISK-Sprecher Jost Kutschmar wäre ein Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht bei Trennung der leiblichen Eltern der Idealfall. Er verweist auf das „kinderfreundlichste Familienrecht der Welt“, das - auch mit Hilfe seiner Initiative - nach der Wende in der Volkskammer beschlossen, jedoch nur zwei Tage im Oktober 1990 galt. Darin wurde nicht nur die gemeinsame elterliche Sorge nach der Scheidung zur Norm erhoben, auch nichteheliche Kinder wurden nicht länger diskriminiert. Kutschmar bedauert, daß die Bundesregierung

dem „Zwei-Tage-Gesetz als einer der „positivsten Erblasten der DDR“ keine Aufmerksamkeit schenkt und die UNO-Konvention von 1989 für die Rechte des Kindes kürzlich nur mit Vorbehalten ratifizierte. Diese beziehen sich vor allem auf Sorge- und Umgangsrecht. An einem gesamtdeutschen „Runden Tisch für Kinder“ könnten viele Fragen im Interesse von Millionen Betroffenen erörtert werden. Erste Schritte dazu hat die „Initiative Streitfall Kind“ bereits mit anderen ähnlich orientierten Verbänden eingeleitet. In einer gemeinsamen Grundsatzerklärung mit der Vereinigung „Väter für Kinder“ e.V., die in München ansässig ist, wird festgestellt, daß „die immer größer werdende Zahl ,vaterlos' aufwachsender Kinder weder dem Menschenbild des Grundgesetzes noch den international geltenden Menschenrechten“ der betroffenen Kinder und Väter entspricht. Daß Kinder aus zerrütteten Partnerschaften nicht auf ein Elternteil verzichten wol-

len, erfahren Kutschmar und seine Mitstreiter immer wieder, wenn sie in Ostberliner Schulen behutsam solche Fragen diskutieren und Kinder ihnen versichern, daß sie ihre Väter auch „heimlich“ oder „trotz Verbot der Mutter“ besuchen.

Mit der jüngsten Entscheidung über die finanzielle Förderung eines Projektes durch das Bundesministerium für Frauen und Jugend hat die „Initiative Streitfall Kind“ einen wichtigen Erfolg erzielt. Es handelt sich dabei um den Aufund Ausbau eines Netzwerkes von Beratungsstellen in den neuen Bundesländern, für deren Vorbereitung sechs Fachkräfte bezahlt werden. Oft dauert es zwar Wochen oder Monate, bis nur einem einzigen Vater geholfen werden kann, räumt Kutschmar ein. Bei ihrem Bemühen, eine Konfliktlösung durch Beratung und Dialog zu erreichen, müssen die Mitglieder der „Initiative Streitfall Kind“ nicht selten auch Mitarbeiter von Jugendämtern erst überzeugen.

HELGA PETT, ADN