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Schrittchen

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Die Regelung offener Vermögensfragen geht Schrittchen für Schrittchen voran. Und so wird sie dieses Land wohl noch am Sanktnimmerleinstag beschäftigen und Unruhe stiften.

Justizminister Kinkel will nun mit dem Entwurf eines neuerlichen Änderungsgesetzes wieder einen Fuß vorsetzen und glaubt, damit Investitionshemmnisse in den neuen Bundesländern beseiteschieben zu können. Doch dies alles kommt reichlich spät. Solange das Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung“ heißt und kein Entschädigungsgesetz auf dem Tisch liegt, bleiben die Unwägbarkeiten bestehen. Die völlige Überforderung aller Vermögens-, Grundbuch- und Liegenschaftsämter allein sorgt für Chaos.

Inzwischen sind die sogenannten Bilanzprofis am Werk, die erst einmal abwarten wollen, ob denn die Entschädigung nicht lukrativer

wäre als die Restitution ehemaligen Eigentums. Und inzwischen wird auch ein schwunghafter Handel mit Rückgabeansprüchen getrieben, der sogar im Vermögensgesetz festgeschrieben ist. Immobilienhaie versuchen, sich hier im Osten an Grund und Boden, Wohnungen und Fabriken gesundzustoßen, ohne Arbeitsplätze oder den Kommunen Einnahmen zu schaffen.

Etwas aufatmen können jene, die auf ehemaligen Westgrundstücken ihr Wohn- oder Wochenendhaus gebaut haben. Zumindest bis 1995 dürfen sie nicht von Haus und Hof geklagt werden. Doch wieviel Tränen und Wut hat es inzwischen schon gegeben! Bis zu Morddrohungen gehen die Attacken früherer Eigentümer. Von Tausenden und Abertausenden entnervenden Klagen bei den Kreisgerichten ganz zu schweigen. Zeit ist hier nicht nur Geld, sondern auch Sicherheit.

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