nd-aktuell.de / 13.02.1992 / Politik / Seite 3

Arbeitnehmer können auch mit 65 Jahren berufstätig bleiben

Bonn (dpa). Das Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren berechtigt Arbeitgeber nicht mehr zur Kündigung des betreffenden Mitarbeiters. Nach dem seit 1. Januar 1992 geltenden Rentenanpassungsgesetz haben damit Arbeitnehmer die Gelegenheit, über das Rentenalter hinaus berufstätig zu bleiben und damit auch ihre künftigen Altersbezüge aufzubessern. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums am Mittwoch in Bonn.