nd-aktuell.de / 13.02.1992 / Brandenburg / Seite 8

Was Studenten bald für die ..Bude“ zahlen müssen

(ND) Ende März laufen für Studenten, die einen Wohnheimplatz in Berlin nutzen, die Mietverträge aus. Ab April werden neue Mietverträge angeboten.

Danach werden die Wohnheime nur noch zimmer- bzw. wohnungsweise vergeben. Das heißt, pro Zimmer gibt es nur einen Mietvertrag. Alle Mieter eines Zimmers werden als gleichberechtigte Hauptmieter eingetragen und sind auch anteilig für die Verbindlichkeiten verantwortlich.

Die neue Miete setzt sich aus der Grundmiete und einem möglichen Einzelzimmerzuschlag zusammen. Die Grundmiete richtet sich nach der Wohnqualität und den Quadratmetern des einzelnen Zimmers. Es wurden folgende Kategorien aufgestellt:

Kategorie 1: Küchen und Sanitärräume müssen von einer Vielzahl von Mietern genutzt werden -5 DM/qm.

Kategorie 2: Küchen müssen von einer Vielzahl von Mietern genutzt

werden, Sanitäranlagen innerhalb von 1- bis 5- Raumwohnungen - 6 DM/qm.

Kategorie 3: Küchen und Sanitärräume in 1- bis 5- Raumwohnungen - 7 DM/qm.

Ein Zuschlag von 1 DM/qm wird bei Alleinnutzern erhoben.

Wie die Mieten aussehen, sollen die Beispiele verdeutlichen:

a) Zimmer 19,5 qm Biesdorf -Doppelzimmer Miete für jeden 49 DM, als Einzelzimmer 117 DM, bei drei Mietern 33 DM.

b) Zimmer 14 qm H.-Loch-Str. -Einzelzimmer 112 DM, als Doppelzimmer Miete für jeden 49 DM.

c) Zimmer 19 qm H.-Loch-Str. normal Doppelzimmer für jeden 67 DM, als Einzelzimmer 152 DM, bei drei Mietern 45 DM

d) Zimmer 13 qm Fr.-Mehring-Platz - Einzelzimmer 91 DM, als Doppelzimmer für jeden 39 DM.

Die auslaufende Regelung sah vor, daß bettplatzweise vergeben wurde und für ein Platz 50 Mark bezahlt werden mußte.