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  • Brandenburg
  • Bundesregierung stellt offenbar die Weichen für eine Entschädigungsregelung

Die Fristen reichen ins nächste Jahrtausend

  • Lesedauer: 1 Min.

Bonn (dpa/ND). In Bonner Regierungskreisen wurde am Dienstag nicht mehr ausgeschlossen, daß es Mitte April zu einer Entscheidung über Entschädigungen für in der DDR enteignete Vermögen kommen könnte. Bundesbauministerin Schwaetzer dementierte dagegen Berichte, wonach sich die Koalition bereits auf Grundzüge der Entschädigung für Alteigentümer, die ihre Immobilien nicht zurückerhalten, verständigt habe.

Ein Bericht der Bundesregierung enthält Einzelheiten einer Entschädigungsregelung. Danach wird das Volumen der Entschädigungen auf 15 bis 20 Milliarden Mark ge-

schätzt. Diejenigen, die ihr Eigentum zurückerhalten, sollen „ein Drittel des pauschalierten Wertes des zurückgegebenen Projektes am 3. Oktober 1991“ bekommen. Die Regelung der offenen Vermögensfragen werde 6 bis 10 Jahre dauern. Die 2350 Mitarbeiter in den Ämtern müßten 1,1 Millionen Anträge bearbeiten. Die Erledigungsquote liege derzeit bei 3,5 Prozent.

Die SPD forderte angesichts dieser Zahlen erneut eine Umkehr des Prinzips Rückgabe vor Entschädigung. Die stellvertretende Parteivorsitzende Däubler-Gmelin meinte, die personellen Defizite könnten nicht kurzfristig abgebaut werden.

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