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  • Politik
  • „Sozialpolitische Leitlinien“ des DGB:

Recht auf Arbeit in der Verfassung verankern

  • Lesedauer: 1 Min.

Düsseldorf (ADN/dpa). Für mehr demokratische Beteiligungsrechte und eine Stärkung des Sozialstaatprinzips in der neuen gesamtdeutschen Verfassung hat sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ausgesprochen. Der DGB-Bundesvorstand fordert in seinen am Dienstag verabschiedeten „Sozialpolitischen Leitlinien“ die Verankerung der Staatsziele Rechtauf Arbeit, Recht auf soziale Ordnung und des Rechts auf Bildung sowie auf angemessenen Wohnraum. Zugleich trat er für Verankerung von gleichen Chancen von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen ein. Zur Realisierung des Sozialstaatsangebots gehöre für den DGB auch das Streikrecht, ein Verbot der Aussperrung sowie gleichbe-

rechtigte Mitbestimmungsrechte auf allen Ebenen und für alle Arbeitnehmergruppen.

Ebenso sei es notwendig, Ausländern, die sich seit längerer Zeit rechtmäßig im Land aufhalten, zumindest kommunales Wahlrecht einzuräumen.

Eine Ergänzung der Verfassung müsse auch der vielfältigen internationalen Verflechtung der BRD mit anderen Staaten Rechnung tragen. Das gelte hinsichtlich der EG und einer gestiegenen Verantwortung in der Welt. Zur Sicherung des Friedens sei es nach den Erfahrungen der Vergangenheit an der Zeit, verfassungsrechtlich ein Verbot von Massenvernichtungsmitteln und ein verschärftes Verbot von Rüstungsexporten zu regeln.

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