Urteile H^H Ausgeklinkt
Für die sozialversicherten Bürger zahlt die Allgemeine Ortskrankenkasse einen Klinikaufenthalt. Wenn jedoch der Patient zum Pflegefall wird, klinkt sich der Sozialversicherungsträger aus. Dann wird der Patient oder werden die Angehörigen zur Kasse gebeten.
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