Opfer ging leer aus
Eine Urlauberin hatte sich wegen des beruhigenden Hinweises im Reiseprospekt zur Anmietung eines Bungalows am Mittelmeer entschlossen. Es hieß dort: „Sicherheitsbeamte werden 24 Stunden lang die Anlage kontrollieren und Personenstichproben durchführen.“ Trotz der Bewacher drangen Einbrecher ein und verletzten die Urlauberin.
Das Opfer ging vor Gericht leer aus. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt ihm entgegen (18 U 241/90): In der Bungalowsiedlung sei offensichtlich in der Vergangenheit so etwas noch nie passiert. Mangels konkreter Gefährdung habe der Reiseveranstalter keine erhöhte Kontroll- oder Überwachungspflicht gehabt.
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