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Schnell gespartes Geld

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Das Finanzamt vermerkt ohne Einschränkung auf der Steuerkarte:

- einen Freibetrag für Behinderte, je nach Grad der Behinderung zwischen 600 und 2 760 Mark jährlich,

- vom Einwohneramt nicht eingetragene Kinderfreibeträge für über 16jährige, die sich in der Ausbildung befinden (bis zum 27. Lebensjahr),

- Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben, unter Umständen Unterhaltszahlun-

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