dungsbeihilfen an studierende Kinder oder Unterstützun-
gen für bedürftige Angehörige,
Vergünstigungen für Wohneigentum. Außer dem Baukindergeld gibt es eine Grundförderung bei Hausoder Wohnungskauf. Eine Kauf- bzw. Bausumme von 330 000 Mark darf in den ersten vier Jahren mit je sechs Prozent, in den darauffolgenden Jahren mit fünf Prozent die Steuerlast senken. Bei einem Monatseinkommen von 1 650 DM muß der Hausbauer keine Lohnsteuer entrichten.
THOMAS KROLL