nd-aktuell.de / 11.03.1992 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 10

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dungsbeihilfen an studierende Kinder oder Unterstützun-

gen für bedürftige Angehörige,

Vergünstigungen für Wohneigentum. Außer dem Baukindergeld gibt es eine Grundförderung bei Hausoder Wohnungskauf. Eine Kauf- bzw. Bausumme von 330 000 Mark darf in den ersten vier Jahren mit je sechs Prozent, in den darauffolgenden Jahren mit fünf Prozent die Steuerlast senken. Bei einem Monatseinkommen von 1 650 DM muß der Hausbauer keine Lohnsteuer entrichten.

THOMAS KROLL