nd-aktuell.de / 28.03.1992 / Ratgeber / Seite 16

Gemeinde haftet

Eine Gemeinde, die gefährliche Straßen-Verunreinigungen nicht rechtzeitig beseitigt, macht sich haftbar, wenn es aus diesem Grund zu einem Unfall kommt. Dies folgt aus einer Entscheidung des Landgerichts Hildesheim, nachdem ein Motorradfahrer auf Rollsplitt verunglückte. Die Gemeinde hätte für regelmäßige Kontrollen auf ihren Straßen sorgen müssen, befand das Gericht. Der Motorradfahrer bekam knapp 9 000 DM Schadenersatz und 2 000 DM Schmerzensgeld zugebilligt.

(LG Hildesheim, Urteil vom 27. Juli 1990, 2 0 52/90)