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Neuregelung für Pflegegeld anvisiert

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Bonn (dpa/ND). Das Pflegegeld der Krankenkassen für schwer Pflegedürftige von monatlich 400 Mark soll künftig zur Hälfte auf Leistungen der Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge zur Pflege angerechnet werden. Mit diesem Gesetzentwurf, den der Bundestag am Mittwoch in erster' Lesung beriet und an die Ausschüsse überwies, soll die Verwaltungspraxis bundesweit vereinheitlicht werden. Bundesfamilienministerin Rönsch (CDU) betonte, daß das Gesetz bis Ende 1994 befristet sei. SPD-Redner warfen ihr vor, sie erreiche damit nicht mehr Sicherheit. Den für Sozialhilfe zuständigen Kommunen würden immer mehr Aufgaben aufgebürdet., Sie müßten damit für Versäumnisse der Bundesregierung einstehen.

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