Ab 1. Juli höhere Grenzbeträge für Sozialzuschläge

Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Verordnung über die Rentenanpassung zum 1. Juli 1992 verabschiedet. Der Bundesrat muß der Verordnung noch zustimmen. Danach steigen, wie bereits angekündigt, die Renten in den neuen Bundesländern entsprechend der Nettolohnentwicklung um grundsätzlich 12,79 Prozent.

An der Rentenerhöhung nehmen die Sozialzuschläge nicht teil. Während die Rentenanpassung die Teilhabe der Rentner an der Lohnund Gehaltsentwicklung sicherstellen soll, ist der Sozialzuschlag, wie das Arbeitsministerium betont, eine pauschalierte Sozialhilfe. Er wir lediglich zusammen mit der Rente ausgezahlt.

Die Grenzbeträge für den Sozialzuschlag (derzeit 600 DM für Alleinstehende und 960 DM für Verheiratete) werden zum 1. Juli 1992 entsprechend der durchschnittlichen Veränderung des Regelsatzes

der Sozialhilfe in den neuen Bundesländern erhöht. Sie steigen auf 658 DM für Alleinstehende sowie auf 1 054 DM für...


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