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Klares Votum

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Brandenburger haben sich gestern für die Landesverfassung entschieden. Mit überzeugender Mehrheit.

Volksabstimmungen sind nichts Außergewöhnliches in deutschen Landen, aber auch nichts Alltägliches. Es gibt sie in den meisten alten Bundesländern, nur in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein nicht. In Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Berlin und nun auch in Brandenburg kann per Volksentscheid selbst das Parlament aufgelöst werden. Daß sogar im Osten der „Plebs“ dem gewählten, wohlsituierten Parlamentarier auf die Finger schauen und hauen kann, brachte so manche CDU-Politiker in Rage. Deren „Empfehlung“, gegen die Verfassung zu stimmen, erhielt trotz geringer Abstimmungsbeteiligung - eine entschiedene Abfuhr.

Wie froh ist da Sachsens Parlamentsmehrheit. Im Freistaat wußte man zu verhindern, dem Volk das Wort zu geben. Dafür war Sachsen das erste Neubundesland, das verfaßt wurde. Die Brandenburger aber sind die ersten, die über ihre Verfassung selbst bestimmten. Das hätte Zeichen setzen können. Doch vorerst ist nur noch in Mecklenburg-Vorpommern ein Plebiszit beschlossen. In Sachsen-Anhalt sind schon alle Messen gesungen. Am 16. Juli gibt's dort den Festakt anläßlich der Annahme der Verfassung. Das Volk bleibt draußen. Damit es in Grünen Herzen nicht genauso kommt, gründete sich gestern eine Initiative für ein demokratisch verfaßtes Thüringen.

Demokratie bedeutet bekanntlich Volksherrschaft. Doch in der bundesdeutschen Demokratie wird peinlichst darauf geachtet, daß das Volk - außer turnusmäßigem Wahlgang - möglichst kein direktes Mitspracherecht erhält. Das alte, gute (?) Grundgesetz macht nur in einem Fall die Zustimmung des Volkes erforderlich - bei Neugliederung des Bundesgebietes. In lebenswichtigen Fragen, wie beim § 218 oder dem Asylrecht entscheiden der Kanzler und sein Gefolge. UTE SCHINDLER

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