Soziale Rechte in die Verfassung!
Zum Entwurf der Landesverfassung für Mecklenburg-Vorpommern:
Im Artikel 5 (1) des Verfassungsentwurfs wird das Bekenntnis zu den Menschenrechten festgeschrieben. Das finde ich gut. Damit wird aber auch eine entsprechende Erwartung an eine verfassungsmäßige Verankerung sozialer Grundrechte begründet. Nun wurde wohl nicht auf die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ aus dem Jahre 1789 Bezug genommen, wohl eher auf die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“, die im Jahre 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen genehmigt und verkündet wurde. Und die liegt mir vor.
Nehme ich sie zum Maßstab für die Bewertung entsprechender Artikel des Entwurfs, dann wirkt die Berufung auf die Menschenrechte im Artikel 5 wie eine bloße Floskel, die lediglich schmückendes Beiwerk bleibt. Viele der in der Erklärung der Menschenrechte aufge-
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