nd-aktuell.de / 21.08.1992 / Brandenburg / Seite 8

Es geht um schuldig oder nicht schuldig, Euer Ehren

Die Berliner Justiz steht vor dem Problem, Urteile aus der DDR-Zeit einer juristischen Bewertung zu unterziehen. Viele Ex-DDRler fühlen sich heute zu Unrecht verurteilt und beantragen deshalb Kassation. Aus ihrer Sicht verständlich. Im Westen wären sie als Widerständler und Helden gefeiert worden, im Osten landeten sie hinter Gittern. Den Staat, der die Urteile fällte, gibt es nicht mehr, wohl aber wirkt seine Rechtsprechung weiter. Die heutigen Gerichte haben zu befinden, ob die Urteile und das Strafmaß mit den DDR-Gesetzen übereinstimmten oder schwerwiegende Verstöße gegen das Rechtssystem der DDR zu verzeichnen waren und so Unrechtsurteile zustande kamen. „Es geht also nicht darum, alle Urteile aus DDR-Zeit oder das Rechtssystem der DDR anzufechten. Wir haben darüber zu befinden, ob nach Recht und Gesetz der DDR geurteilt wurde“, erläutert der leitende Richter der 52. Kassationskammer beim Berliner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft geht bei ihren Kassationsanträgen davon aus, daß es sich um politisch motivierte „Willkürurteile“ in der DDR gehandelt haben muß und beantragt deshalb in der Regel ihre Aufhebung.

Drei Beispiele von Einsprüchen gegen DDR-Urteile seien hier genannt: