Nötigung höbe Rechtswirkung auf

Eine authentische Meßlatte für die Prüfung der Völkerrechtsgemäßheit von Verträgen zwischen Staaten ist die Wiener Konvention über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 (WKV), der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einigungsvertrags (EV) beide deutsche Staaten angehörten. Dort gibt es einen Abschnitt, der die Ungültigkeit von Verträgen regelt.

In Art. 51 WKV heißt es: „Die Abgabe der Zustimmung eines Staates, an einen Vertrag gebunden zu sein, die durch Nötigung seines Vertreters mittels gegen ihn gerichteter Ha...


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