Vor Aufgabe der Datsche der Vergleich

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Lohnt sich ein Vergleich zwischen Nutzer und Eigentümer eines Wochenendgrundstückes, wenn ersterer Arbeit und Finanzierung nicht mehr schafft? Diese Frage taucht immer öfter vor allem bei älteren Datschen-Nutzern auf. Wenn daraus beide Partner Nutzen ziehen, ist der Aufhebungsvertrag über das Nutzungsverhältnis und/oder der Vergleich unter anwaltlicher Obhut durchaus eine Entlastungsmöglichkeit. Der Berliner Rechtsanwalt JÜRGEN NAUMANN berichtet über Beispiele. So hatten sich beispielsweise die Nutzer eines Grundstücksteils von 600 Quadratmetern im brandenburgischen Zühlsdorf, den sie seit 1976 bewirtschaften, bereit erklärt, das Nutzungsverhältnis zum 30. April 2003 zu beenden. Im Einvernehmen räumten sie das Grundstück nur von allen b e w e g l i c h e n Sachen und übergaben es so beräumt an den Eigentümer. Dieser verpflichtete sich, bis spätestens Ende Juni 2003 ohne Anerkennung eines Rechtsgrunds einen Geldbetrag in Höhe von 6000 Euro zu überweisen. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten. Der Nutzer ist entschädigt, der Eigentümer hat das Grundstück zur freien Verfügung - zur Selbstnutzung oder zum Verkauf. Aber auch über die Zahlung von Nutzungsentgelt können Nutzer und Eigentümer Vergleiche schließen, wenn es nach Recht und Gesetz geht, um lange quälende Streitigkeiten zu beenden oder zu vermeiden. So einigten sich zwei Parteien auf Vorschlag des Amtsgerichts Bernau über ein Grundstück von 829 Quadratmetern: Das Nutzungsentgelt wird ab 1. November 2001 bis zum 31. Dezember 2004 auf 1,80 Mark (0,92 Euro) pro Jahr und qm festgesetzt. Ab 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2006 beträgt das Nutzungsentgelt 2 Mark (1,02 Euro). Für den vergangenen Zeitraum seit November 2001 wird die Eigentümerin der Nutzerin eine Abrechnung zukommen lassen, die die bereits gezahlten 1,20 Mark/qm und Jahr berücksichtigt. Damit sind die Forderungen aus dem Rechtsstreit erledigt (Az. 13 C 283/02).
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