Zweifelhafte Teuerung

Steigerungsraten bei Betriebskosten um 25 Prozent, bei den Kosten für die Außenanlagen sogar um 250 Prozent, wollten aufgebrachte Mieter nicht hinnehmen. Sie forderten bei der Verwaltung Rechnungseinsicht. Erst nach mehreren Mahnungen wurden ihnen einige Rechnungen der angeblich mit Pflegearbeiten beauftragten Firma vorgelegt, die ihnen recht zweifelhaft erschienen. Die Mieter wussten z.B. dass diese Firma keinen Hausmeister beschäftigt und dass der Geschäftsführer der Firma niemand anderes als ihr privater Vermieter ist. Wegen solcher Undurchsichtigkeiten verweigerten mehrere Mieter die geforderten Nachzahlungen für die gestiegenen Betriebskosten. Daraufhin klagte der Vermieter. Das AG Strausberg wies die Klage ab. Die Vorlage zweifelhafter Rechnungen genüge nicht zum Nachweis von Leistungen, gegen die Mieter Einwände erheben. Der Kläger müsse die in den Rechnungen angezweifelten Leistungen exakt nachweisen. Das geschah aber nicht, somit ist die Klage nicht begründet (Urteil vom 29. Oktober 2002 Az 9C20/ 02). Die Lehre daraus für Mieter: Sie sollten in solchen Fällen exakte und umfassende Nachweise über angeblich erbrachte Leistungen verlangen. Besonders bei Pflegeleistungen für Grundstücke ist manches undurchsichtig, da sind Flächen in Wirklichkeit kleiner als angegeben, die Anzahl der zu pflegenden Baumscheiben und Gehölze ist geringer, auf einem Teil der Grünfläche befindet sich z.B. kein Rasen mehr, der infolgedessen auch nicht gepflegt werden kann, was in...

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