Information über Stornokosten vor Vertragsabschluss

Vier Wochen vor dem Flugtermin buchte ein Mann im Reisebüro Flüge von München nach Paris, von Paris weiter nach Niamey und ebenso wieder zurück. Im Reisebüro wurde über die Bedingungen eines Storno nicht gesprochen. Etwas später bekam der Kunde die Tickets zugeschickt, auf denen (im Kleingedruckten) der Hinweis stand: »Tarif mit Sonderbestimmungen« bzw. »subject to special conditions«. Als der Kunde zwei Tage vor der Abreise den Flug stornierte, kam es zum Streit um die Erstattung des Flugpreises. Während der Kunde die ganze Summe zurückforderte, verwies der Reiseveranstalter auf die Klausel mit den Sonderbestimmungen: Darin sei unter anderem geregelt, dass bei einem Reiserücktritt Stornokosten fällig würden. Das Amtsgericht Frankfurt verdonnerte den Reiseveranstalter trotzdem zur Rückzahlung des vollen Flugpreises (32 C 1099/01-40). Auf Stornokosten sei der Fluggast bei der Buchung ausdrücklich hinzuweisen. Ein verschlüsselter Hinweis auf dem Flugticket - der Aufdruck »Tarif mit Sonderbestimmungen« ohne jede Erläuterung, um welche Bestimmungen es sich handle - stelle keine Information über Stornokosten dar. Die Kunden müssten vor Vertragsschluss den Text der Tarifbestimmungen ausgehändigt bekommen, um sie studieren zu können. Da der Kunde im konkreten Fall den Inhalt der Tarifbestimmungen nicht habe zur Kenntnis nehmen können, seien sie auch nicht Bestandteil des Reisevertrags geworden. Der Reiseveranstalter könne sich daher nicht auf sie berufen, um den Ansp...

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