Ältere Arbeitslose immer jünger

DGB legt Vorschläge gegen Frühverrentung vor

Einen »Paradigmenwechsel« zugunsten verlängerter Erwerbstätigkeit Älterer verlangt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Der anhaltende Trend zur Frühverrentung zu Lasten der Sozialkassen müsse umgekehrt werden, verlangte DGB-Vizevorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Dienstag in Berlin.

Bislang gebe es keine Anzeichen dafür, dass die Unternehmen bereit sind, »ihre Einstellungspolitik zu ändern und Älteren eine erneute Chance zu geben«, erklärte Engelen-Kefer. Im Gegenteil - die Arbeitslosen, die offenbar wegen ihres Alters auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden, werden immer »jünger«. Nach DGB-Angaben hat sich der Anteil der »jüngeren Älteren« zwischen 45 und 55 Jahren, die eindeutig eine Stelle suchen, an allen Arbeitslosen seit 1997 von 20 auf 24 Prozent erhöht. Derzeit sind in diesem Altersbereich 960000 Menschen offiziell ohne Arbeit. Zugleich halbierte sich seit 1997 die Zahl der Arbeitslosen in den rentennahen Jahrgängen ab 55 Jahren nahezu. Dies sei allerdings, betonte die Gewerkschafterin, eine Folge der Regelung, dass, wenn die Älteren sich nicht mehr für die Vermittlung zur Verfügung stellen, sie aus der Arbeitslosenstatistik herausfielen - ein nach Ansicht des DGB meist unfreiwilliger Vorgang. Man wisse, dass die Arbeitsämter die Älteren »nahezu bedrängen, von dieser Regelung Gebrauch zu machen«, erklärte Engelen-Kefer. Diese Entwicklung habe auch durch die Pflicht der Unternehmen, bei Entlassung von über 56-Jährigen dem Arbeitsamt das Arbeitslosengeld (ALG) zu erstatten, nicht gestoppt werden können. Im Prinzip muss ein Unternehmen, wenn der Entlassene das 58. Lebensjahr erreicht hat, der Behörde das ALG für 24 Monate erstatten. Diese Regelung sei durch Ausnahmeregelungen aber völlig »durchlöchert« worden, so dass »nur bei einem Prozent der Frühverrentungsfälle die Erstattungspflicht tatsächlich realisiert werden könnte«. Die Absicht der Bundesregierung, das ALG für Ältere von maximal 32 auf 18 Monate zu begrenzen, würde übrigens die Erstattungspflicht »praktisch« erledigen, malte die DGB-Vizechefin aus. Diese Verkürzung lehnt der DGB nicht nur selbstredend ab - verlangt wird auch, die Erstattungspflicht auf Entlassene ab dem 55.Lebensjahr auszudehnen. Ausnahmen sollten nur noch dann gelten, wenn das Arbeitsverhältnis weniger als acht Jahre bestanden hat oder wenn die Firma von Insolvenz bedroht ist. Auch anderweitig setzt der DGB auf vermehrte Anreize für die Betriebe, um die Entlassung Älterer zu verhindern. Dazu gehören eine Verpflichtung der Unternehmen, in den »Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit« Älterer zu investieren. Für diese Beschäftigte sollte es regelmäßig eine Bestandsaufnahme des Qualifikationsprofils geben. Daraus ergäben sich dann, wie in der Metallindustrie Baden-Württembergs bereits tarifvertraglich festgelegt, eine Qualifizierungspflicht für Ältere. Sollte das nicht bundesweit tarifvertraglich regelbar sein, müsste eine gesetzliche Regelung her. die regelmäßige Untersuchung aller Arbeitsplätze dahingehend, ob einseitige Belastungen den Verschleiß der Arbeitnehmer fördern. Um die Arbeitsplätze entsprechend umzugestalten, müssten die Kompetenzen der Betriebsärzte und Berufsgenossenschaften erweitert werden. der Verzicht auf die Erstattungspflicht, wenn der Arbeitgeber geeignete »Transfermaßnahmen« finanziert, um das Arbeitsloswerden Älterer zu verhindern. In Österreich gebe es dazu bereits eine entsprechende gesetzliche Regelung, die für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr. Hier zahlten die Arbeitgeber in einen Fonds, aus dem dann die »Transfers« finanziert werden, alternativ könne das Unternehmen dies auch selbst tun. die Schaffung von Langzeitarbeitskonten wie im Manteltarifvertrag der Chemie-Industrie, wo Arbeitszeitguthaben auch für Altersübergänge genutzt werden können. eine modifizierte Altersteilzeit, bei der der Ältere sofort seine wöchentliche Arbeitszeit halbiert und bei der dafür zugleich ein jüngerer Arbeitnehmer oder Auszubildender eingestellt wird. Das soll nach Vorstellungen des DGB mit einem um 10 Prozent erhöhten Zuschuss der öffentlichen Hand (bisher 20 Prozent des Nettolohnes) gefördert werden. gezielte Programme der öffentlichen Hand gegen Langzeitarbeitslosigkeit im Alter, darunter ein auf fünf Jahre angelegtes Programm ähnl...

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