nd-aktuell.de / 04.11.1992 / Politik / Seite 6

56er Ungarn-Taten Kriegsverbrechen?

Budapest (dpa/ND). Um die Beteiligung an der Niederschlagung des ungarischen Volksaufstandes von 1956 und die folgenden Repressionen im nachhinein gerichtlich verfolgen zu können, sollen sie als Krlegsverbrechen gelten. Einen entsprechenden Gesetzes-'eivtwürf nai*die Regierung“in Budapest im Parlament eingebracht. Begründung des Justizministers: Nach internationale Konventionen können Straftaten nur auf Grund der zum Zeitpunkt des Begehens gültigen Rechtsordnung geahndet werden. Einzige Ausnahme sind Kriegsverbrechen.