Herr Flick und die Wohngeldberechtigung

Spätestens seit einigen Tagen weiß ich, daß die Anrechnung der Zinsen für das mühsam ersparte und durch die Währungsunion (für manche seit 1948 schon die zweite) reduzierte „Kapitalvermögen“ auf das Wohngeld rechtens ist. Im Donnerstagsgespräch des Mitteldeutschen Rundfunks gelang dem Vertreter des zuständigen Ministeriums folgende Begründung: „Wenn Herrn Flick, der von den Zinsen seines Kapitalvermögens lebt, die Zinsen nicht angerechnet würden, wäre er wohngeldberechtigt“. Nun mag es vielleicht für viele eine Ehre sein, mit Herrn Flick auf eine Stufe gestellt zu werden. Wer jedoch den Artikel im ND

shington den Kongreßabgeordneten Hamilton, der von einem „Geschenk für die Nation und die Welt“ gesprochen habe. Mit der Nation sei selbstverstän...


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