Reisefreiheit für Ukrainer
Kiew (ADN/ND). Nach Rußland hat auch die Ukraine die Beschränkungen für Reisen ihrer Bürger ins Ausland aufgehoben. Einen entsprechenden Beschluß hat die Regierung am 1. Januar gefaßt. Für Auslandsreisen gibt es Pässe, die eine Gültigkeit von fünf Jahren besitzen. In diesem Zeitraum kann beliebig oft und in jedes Land gefahren werden. Voraussetzungen sind ein Einreisevisum, eine Rückfahrkarte und „eine notwendige Summe von Devisen“.
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