Eine Verfassung für Europa wurde nicht erreicht

Seit Freitag gibt es ihn - den EG-Binnenmarkt. In einer neuen Serie werden wir über Zustandekommen und Wirkungen der neuen Stufe im europäischen Einigungsprozeß berichten. Zu Beginn befaßt sich unser Autor Prof. Dr. BERND HÖLZER mit dem Maastrichter Vertrag.

Zum ersten Januar sollte gemeinsam mit dem europäischen Binnenmarkt der Vertrag über die europäische Union in Kraft treten. Während für die 340 Millionen Bürger in den zwölf Mitgliedstaaten der EG seit dem 1. Januar jedoch - von einigen Ausnahmen abgesehen - der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen, Kapital gilt, konnte der Termin hinsichtlich des Maastrichter Vertrages wegen dänischer und britischer Vorbehalte nicht eingehalten werden. Dieser Vertrag tritt nun erst „am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats“ in Kraft. Seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahre 1951,...


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