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firma Noricum hatte vor nunmehr sieben Jahren Kanonen an den kriegführenden Iran geliefert. Offiziell war die Ausfuhr der Kriegsgeräte für Libyen genehmigt worden, das allerdings, so ergaben die Recherchen, nur als Zwischenhändler fungierte. Das Gericht hatte nun festzustellen, ob die Regierungstroika von diesem Dreiecksgeschäft wissen mußte oder nicht. In ersterem Fall wäre aufgrund des geltenden Waffenexportgesetzes ein yerstoß gegen die Neutralität Österreichs gegeben gewesen, verbieten doch die entsprechenden Gesetze den Export von Waffen in kriegführe...


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