nd-aktuell.de / 28.06.1993 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 8

Geht denn das rechtlich?

Ja. Solche außerordentlichen Kündigungen sind nach dem Kündigungsschutzgesetz dann möglich, wenn ganze Betriebsabteilungen geschlossen werden und es absolut keine anderen Arbeitsmöglichkeiten weiter gibt. Aber das ist sehr zu bezweifeln,--ich-z.Br habe als gelernter Werkzeugbauer 26 Jahre hier gearbeitet: Aufgrund unserer lauf enden Mahnungen an die Geschäftsführung gibt es jedoch Querelen: Außer Arbeitsplatzabbau oder besser Arbeitsplatzvernichtung geschieht von Seiten der Chefs so gut wie nichts.

Am vergangen Dienstag ist der Belegschaft der Kragen geplatzt, wie nun weiter?

Die Edelschmiede ist seit Juni in Liquidation. Wörtlich hat man die „Schließung von Betriebsabteilungen, beginnend mit dem Werkzeugbau“, angekündigt. Wir werden unter Druck gesetzt, bis zum 30. Juni einem Interessenausgleich zuzustimmen, was gleichbedeutend wäre mit einer Personalreduzierung auf 50 Mitarbeiter. Oder es kommt zur sofortigen Liquidation. Wir dagegen wünschen einen runden Tisch mit Treuhand, Geschäftsführung, Betriebsrat, IG Metall und ATLAS.