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  • Beeindruckende Aussagen früherer HVA-Kundschafter im Prozeß gegen Markus Wolf

„Nein, das waren keine verlorenen Jahre

Im Düsseldorfer Landgericht notiert von ULRICH SANDER

Beinahe auf den Tag genau vor 25 Jahren - zu Zeiten der 68er Bewegung - wurde in Bonn das bundesdeutsche politische Strafrecht reformiert. Man brach mit der Praxis, Haftstrafen gegen Kommunisten und andere „Ostkontaktler“, Freunde der DDR zu verhängen. Das war ein innenpolitischer Preis für die Entspannung nach außen, für „Wandel durch Annäherung“. Die derzeitige Verhandlung vor dem 2. Senat für Staatsschutzfragen des Düsseldorfer Landgerichts nimmt auf dieses „Jubiläum“ keine Rücksicht.

Hier wird gegen den früheren Chef der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des MfS der DDR, Markus Wolf, wegen „Landesverrat“ verhandelt. Und Chefankläger Joachim Lampe von der Bundesanwaltschaft vermittelt den Eindruck, daß diese Behörde wieder dort anknüpfen will, wo sie vor 25 Jahren aufhören mußte: Politische Prozesse führen, Menschen für ihre Gesinnung bestrafen und im Falle Wolfs für Taten, die am Ort u...


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