nd-aktuell.de / 28.06.1993 / Politik / Seite 11

Thüringen schlägt Türen für Kinderkrippen zu

Eine landesweite Interessengemeinschaft für den Erhalt von Kindertagesstätten in Thüringen hatte einen Brief mit rund 3 000 Unterschriften an den Landtag gesandt. Während der Sitzung des Ausschuß für Gesundheit und Soziales Ende vergangener Woche, als es um die Novellierung des Kita-Gesetzes ging, wurde das Schreiben einfach zu den Akten gelegt, ohne die Forderungen überhaupt zu nennen.

Eine Mehrheit von CDU, FDP sowie SPD im Landtag blieb sich eben treu und quälte sich lieber durch die selbst (von CDU- und FDP Fraktion) vorgelegte Novelle des Kindertagesstättengesetzes. Tamara Thierbach von der Linken Liste/PDS und Christine Grabe vom Bündnis 90/Die Grünen machten (unliebsame) Änderungsvorschläge. So forderte Tamara Thierbach u. a. einen Rechtsanspruch für einen Platz in Kinderkrippe und Hort neben den schon bestehenden für Kindergärten. Eine Gruppe müßte zwei Erzieherinnen haben, und das Land sollte einen Zuschuß von 60 Prozent für Betriebskosten gewähren.

Zum Schluß kam heraus, daß bis Ende 1994 die Träger von Kindereinrichtungen 50 Prozent der Kosten für pädagogisches Personal erhalten. Am 1. Januar 1995 werden für die Landeszuschüsse die Steueraufkommen der einzelnen Kommunen herangezogen, wobei die „reicheren“ 40 Prozent, die „ärmeren“ Kommunen bis zu 50 Prozent an Zuschüssen bekommen.

Es bleibt also bei der grundsätzlichen Tendenz auch in Thüringen, daß die Landesregierung ihre Finanznöte bevorzugt an die Kommunen delegiert. Pikant dabei das Abstimmungsverhalten der SPD; im Prinzip stimmte sie mit der Koalition, zuweilen aber auch so, daß sie in etwaiger Regierungsverantwortung bloß nicht zu viel bezahlen müßte.

Geradezu „revolutionierend“ die neue Regelung, daß nunmehr bereits Kinder im Alter von zwei Jahren und sechs Monaten einen Rechtsanspruch haben auf einen Platz in einem Kindergarten oder in einer gemeinschaftlich geführten Einrichtung, in der Kinder vom Krippen- bis zum Hortalter betreut werden. Was allerdings nicht bedeutet, daß künftig ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz besteht. Finanziell untermauert wird dieses langfristige Aus für die Kinderkrippen mit einer speziellen Förderung der gemeinschaftlich geführten Einrichtungen, die für Krippen nicht gilt.

Vom „toitschen“ Geist der Mehrheit auch dieses Landesparlamentes zeugt die Ablehnung des LL/PDS-Antrags, Kitas, in denen Kinder von Ausländern und Aussiedlern betreut werden, zusätzlich mit 200 DM pro Monat zu fördern. Die Abgeordneten der „großen Koalition“ waren nicht einmal bereit, über die Höhe solcher Zuschüsse zu diskutieren, geschweige denn über den Antrag insgesamt. Im günstigsten Falle wird er zu den Akten gelegt, wie auch die Forderungen von Eltern, Erziehern, Gewerkschaften, freien Trägern.

GERD DOLGE