nd-aktuell.de / 29.07.1993 / Politik / Seite 4

Amputation geht weiter

Berlin (dpa/ADN/ddp/ND). Die Stimmen, die „Nachbesserungen“ am Asylrecht fordern, werden immer lauter. Erstmals äußerte jetzt auch ein führender SPD-Politiker erhebliche Zweifel, ob die gerade erst in Kraft getretene Neuregelung Bestand hat. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Wartenberg, erklärte zu jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: „Nach dem Vorliegen der Urteilsbegründungen müssen wir über Korrekturen am neuen Asylrecht nachdenken.“ Dabei sei auch eine Verfassungsänderung nicht auszuschließen.

Zu einer „klareren Linie“ im Asylrecht forderte unterdes CSU-Generalsekretär Huber Karlsruhe auf. Auf keinen

Fall dürfe das neue Asylrecht durch Gerichtsentscheid unterlaufen werden. Deshalb sei die CSU zu Nachbesserungen im Grundgesetz bereit.

Gegen Einschränkungen der im Grundgesetz garantierten Rechtswegegarantie für Asylbewerber hatte sich am Mittwoch dagegen die Bonner Vertretung des UNO-Flüchtlingskommissariats gewandt. Mindestens zwei Gerichtsinstanzen müßten garantiert sein. Die Entscheidungen von Karlsruhe belege, daß der Kreis der Schutzbedürftigen größer sei als der Kreis der nach dem neuen Asylrecht Schutzberechtigten. Karlsruhe wies gestern aber drei Eilanträge zurück. Dabei handelte es sich um zwei Ghanaer und einen Pakistani.