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Geheimdienste sind kaum kontrollierbar

  • Lesedauer: 2 Min.

Als Skandal empfindet Michael heute die Enthüllungen, daß Peter Weinmann ein V.-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewesen ist: „Da wurden gezielt ahnungslose, minderjährige Jugendliche für rechtsextreme terroristische Organisationen rekrutiert.“ Und er fragt sich, „darf der Verfassungsschutz

das überhaupt, war das überhaupt legal?“

Eine berechtigte Frage, denn gerade der Fall Weinmann zeigt, wie wichtig eine Beschäftigung mit zwielichtiger unkontrollierter Arbeit auch westlicher Geheimdienste ist. Bei keiner staatlichen Institution scheint die Möglichkeit des unkontrollierten Mißbrauchs leichter. Hierzu kommt, daß alle bisher von parlamentarischen Kontrolleuren festgestellten Kompetenzüberschreitungen in der Bundesrepublik nie zu mehr Transparenz bei geheimdienstlicher Arbeit geführt haben.

So scheute sich auch die Bundesregierung in der Antwort auf eine kleine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (LL/PDS) zu den'Machenschaften Weinmanns vor klaren Aussagen: „Die Bundesregierung erklärt zum wiederholten Male, daß sie zu Einzelheiten nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes und zu Kontakten deutscher Sicherheitsbehörden zu ausländischen Nachrichtendiensten in der Öffentlichkeit keine Stellungnahme abgibt, und zwar unabhängig davon, ob der den Fragen zugrundegelegte Sachverhalt den Tatsachen entspricht oder nicht. Sie nimmt grundsätzlich auch nicht öffentlich zu Fragen Stellung, deren Beantwortung den Informationsstand der Sicherheitsbehör-

den offenlegen, Persönlichkeitsrechte verletzen oder in Strafverfahren eingreifen würde. Die Bundesregierung weist darauf hin, daß die in der Parlamentarischen Kontrollkommission des Deutschen Bundestages zu behandelnden Themen nicht öffentlich sind.“

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