Bundesbeamte erst mit 63 vorzeitig in Buhestand
Bonn (Reuter/ND). Beamte des Bundes dürfen künftig nicht schon mit 62 Jahren in den vorgezogenen Ruhestand gehen, sondern erst ein Jahr später. Das Bundeskabinett beschloß am Mittwoch, die Altersgrenze für den vorzeitigen Ruhestand von 62 auf 63 Jahre heraufzusetzen. Durch die ab 1. Juli 1994 geltende Neuregelung könne der Bund jährlich rund 25 Mio DM Versorgungskosten sparen, erklärte Bundesinnenminister Kanther. Würden sich die Länder der Regelung anschließen, könnten 95 Mio gespart werden.
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