nd-aktuell.de / 12.08.1993 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 8

Geteiltes Eigentumsrecht?

Offensichtlich trifft das auf Ostbürger nicht zu. Haben sie nicht Anspruch auf Anteilsrechte am Wohnungsfonds, unabhängig von den bisher ebenfalls nicht gewährten Anteilsrechten am Vermögen der volkseigenen Betriebe? Im Westen zahlen Eigentümer keine Miete, also müssen Mietfragen mit den Ost-Eigentümern zumindest beraten und gemeinsam mit ihnen beschlossen werden. Erst wenn die Wohnungsgesellschaften ihre Bilanzen und Gewinn-Verlustrechnungen im Detail ab 1989 veröffentlichen und eine exakte Bewertung der Wohnungen ausweisen, hat das Volk eine demokratische Kontrollmöglichkeit. Die Bundesregierung müßte ebenfalls eine exakte Gesamtrechnung für Ostdeutschland vorlegen.

HELMUT EGENHARDT

Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg: