Gericht: Rastatt muß Republikanern Halle geben
Mannheim (dpa/ND). Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Stadt Rastatt verpflichtet, den rechtsradikalen Republikanern die Badner-Halle für einen Bundesparteitag am 30. Oktober und 1. November zu vermieten. Der 1. Senat des Gerichtshofs habe am Vortag die Beschwerde der Stadt gegen einen Beschluß des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27. September zurückgewiesen, teilte der VGH am Mittwoch mit.
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