Bewaffneter Zwang unter UNO-Befehl

Auch die Blauhelme der UNO werden bei Volmer definiert. Sie sollten eine friedenserhaltende Mission haben. Außerdem könnte es Überwachungsverbände für Sanktio-

nen geben, die den „polizeilichen Charakter“ tragen sollten. Volmer erblickt darin einen Unterschied zu militärischen Einsätzen. Er und die Leute, die seine Resolution unterschrieben haben, seien gegen jede UN-Kampfeinsä...


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