PDS/LL fordert in einem Antrag die Ersetzung des Altschuldenhilfe-Gesetzes durch ein Altschuldenübernahme-Gesetz
Als Ergebnis der Solidarpakt-Verhandlungen wurde in Bonn ein Altschuldenhilfegesetz verabschiedet, mit dem die Bundesregierung den Markt als bestimmendes Moment auf dem ostdeutschen Wohnungssektor durchsetzen will. Eines der vorrangigen Ziele dabei ist, kommunale wie genossenschaftliche Wohnungsbestände zu privatisieren. Mit diesem Gesetz, so argumentiert der wohnungspolitische Sprecher der Bundestagsgruppe PDS/LL, Dr. II ja Seifert, werde die fatale Entscheidung im Einigungsvertrag zementiert, den gesamten Wohnungsbestand der DDR 1995 ins Vergleichsmietensystem zu überführen und in großem Umfang zu privatisieren. Damit jedoch werde Wohnungsnot verschärft, anstatt Wege zu beschreiten, um das Menschenrecht auf Wohnung zu gewährleisten. Deshalb hat die Gruppe PDS/LL einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem sie fordert, das Altschuldenhilfegesetz schnellstens zurückzuziehen und durch ein Altschuldenübernahmegesetz zu ersetzen. Hilfsweise schlugen die PDS-Abgeordneten vor, zunächst das beschlossene Gesetz zu novellieren, um die Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern zumindest von der verheerenden Privatisierungpflicht zu entbinden. ND gibt auf dieser Seite den Antrag und seine Begründung wieder.
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