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Ostdeutsche sollen Wohnungen zum zweiten Mal kaufen

  • Lesedauer: 2 Min.

Während in der alten Bundesrepublik Deutschland von den seit 1949 insgesamt 19,4 Millionen Wohnungen 7,5 Millionen im Sozialen Wohnungsbau errichtet wurden, soll keine der 3,4 Millionen in der DDR mit öffentlichen Mitteln gebauten Wohnungen den Status einer „Sozialwohnung“ erhalten. Die Zuschüsse aus dem DDR-Staatshaushalt für den Wohnungsbau wurden zu „Altschulden“ erklärt und mit überhöhten Zinsen (ca. 10-11 Prozent) belegt, obwohl diese Verbindlichkeiten niemals als Schulden im Sinne bürgerlichen Rechts anzusehen waren.

Dies wurde in einem im Auftrag des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft e.V. (GdW) erstellten umfangreichen Rechtsgutachten zur Problematik früherer „Kreditverträge“ in der ehemaligen DDR im Bereich des Wohnungsbaus von Prof. Rupert Scholz und Dr. Klaus Leciejewski deutlich gemacht. Die Bundesregierung hat, anstatt schon mit dem Vertrag zur Währungsunion diese Frage zugunsten der Menschen in der DDR zu regeln, die ursprünglichen Belastungen in Höhe von 31 Milliarden DM durch das Gewähren von

Zinsgewinnen für private Banken inzwischen fast verdoppelt. Die Menschen aus der DDR haben diese Wohnungen durch unfreiwilligen Lohnverzicht, der einen staatlichen

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sollen sie nun ihre Wohnungen zum zweiten Mal kaufen.

Die insgesamt herrschende Wohnungsnot, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Menschen in Ostdeutschland, die finanzielle Situation der Länder und Kommunen in Ostdeutschland, aber auch die Unerfahrenheit der Menschen im Umgang mit einer unüberschaubaren Rechtsmaterie und die nicht immer seriös agierende Immobilien- und Finanzmarktbranche werden zu sozialen Problemen in großem Ausmaß führen.

Die Gruppe der PDS/Linke Liste im Deutschen Bundestag brachte am 15. Oktober.1992 einen Antrag unter der Überschrift „Umwandlung der sogenannten Altschulden der Wohnungswirtschaft in den ostdeutschen Bundesländern und in Ostberlin in Fördermittel des Bundes“ ein. Mit der Umwandlung der Schulden in Fördermittel des Bundes wäre zugleich ein Weg gefunden worden, um den notwendigen Anteil an Wohnungen mit Mietpreisbindung und Belegungsrechten für die Kommunen zu erhalten.

Die Notwendigkeit für den Verkauf von Wohnungen aus dem Bestand ist bisher von niemandem aus sozial- und wohnungspolitischer Sicht begründet worden. Ausgangspunkt für Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen muß aber die Frage sein, ob die Privatisierung vorhandener Wohnungen die Wohnungsnot lösen hilft oder sie dadurch verschärft wird.“

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