- Brandenburg
- Seit Inkrafttreten des § 218:
Sozialämter zahlen für 1 121 Abbruche
(ND). Für 1121 Fälle von „straflosen“ Schwangerschaftsabbrüchen wurden seit Inkrafttreten des § 218 von den Berliner Sozialämtern Kostenübernahmescheine ausgestellt. Die meisten in Neukölln (132), die wenigsten in Köpenick (16). 1010 Kostenübernahmen erklärten die Abteilungen für Sozialwesen, 111 die Abteilungen Jugend und Sport.
Wie es in einer gestern im Landespressedienst veröffentlichten Antwort der Senatsverwaltung für Soziales auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibyll-Anka Klotz (Bündnis 90/Grüne) weiter ?heißt, seien die Kosten für den Abbruch den Ärzten bislang nur in einigen Fälle erstattet worden. Grund dafür sei, daß einerseits Rechnungen in sehr ...
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