Razzia in türkischem Verlag

Rechtsanwältin protestiert gegen Zwangsmaßnahmen

Die linke türkische Wochenzeitung Ekmek und Adalet (Brot und Gerechtigkeit) wird in der Türkei legal verkauft. In Deutschland ist die Zeitung immer wieder polizeilichem Druck ausgesetzt.

Der Auslandsverlag der Zeitung Ekmek und Adalet in Köln-Ehrenfeld wurde von der Polizei durchsucht. Der Verlag druckt die Ausgaben der Zeitung für türkische Linke in Westeuropa. Die zuständige Koblenzer Staatsanwaltschaft wirft dem Verlag vor, Verbindung zur in Deutschland verbotenen linken türkischen Organisation DHKP-C (früher DEV SOL) zu haben. Die gesamte aktuelle Auflage der Zeitung wurde von der Polizei beschlagnahmt, dazu das technische Inventar des Verlages mit sämtlichen Computern. »Es ist offensichtlich, dass das Erscheinen der Zeitung insgesamt verhindert werden soll«, meinte die Kölner Rechtsanwältin Vesile Yücel. Sie erhob in einer Presseerklärung Vorwürfe gegen die Kölner Polizei und die für die Durchsuchung verantwortliche Koblenzer Staatsanwaltschaft. Sie habe als Verteidigerin des Verlagsinhabers Erol Günes die Durchsuchung beobachten wollen. Das sei ihr aber von der Staatsanwaltschaft und der Polizei verweigert worden. Als sie auf Anwesenheit beharrte, sei sie mit Gewalt entfernt worden, so die Anwältin: »An die zwanzig mit kugelsicheren Westen bekleidete Polizeibeamte der Sondereinheit stürzten sich auf mich, drängten, schubsten und zerrten mich auf den Flur.« Später sei sie mit zur Polizeiwache genommen worden, wo sie sich ausziehen und eine Leibesvisitation über sich ergehen lassen musste. Auf ihre Beschwerde sei ihr von einer Beamtin gesagt worden: »Gehen Sie doch dahin, wo sie herkommen, dann sehen Sie, was Folter ist.« In einer Pressemitteilung der Kölner Polizei heißt es, dass der Anwältin die Beobachtung während der Durchsuchung verweigert wurde, weil sie in der Angelegenheit einen anderen Mandanten vertrete. Da sie dagegen protestierte, habe man Zwangsmaßnahmen angewendet. Der Vorsitzende der Kölner Anwaltskammer Dr. Thümmel verlangte bei der Koblenzer Staatsanwaltschaft Aufklärung über die Vorwürfe. Sollte sich bestätigen, dass Frau Yücel einer Leibesvisitation unterzogen und aufgefordert wurde, in ein anderes Land zu gehen, handele es sich um ein unverhältnismäßiges Vorgehen der Polize...

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