Blindengeld ist kein Luxus

Zur Kürzung Expertenanhörung im Sozial-Ausschuss

  • Klaus Joachim Herrmann
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Blindengeld helfe die vielen kleinen und großen Schwierigkeiten des täglichen Lebens ohne Augenlicht besser zu bewältigen es ist kein Luxus. Das machte gestern bei einer Anhörung vor dem Parlamentsausschuss für Gesundheit und Soziales Dr. Manfred Schmidt als Experte deutlich. Der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für behinderte Menschen Berlin und des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins wandte sich nachdrücklich gegen eine Kürzung des Blindengeldes, die nach einem Gesetzentwurf des rot-roten Senates angestrebt wird.
»Weniger Blindengeld - weniger Gleichberechtigung« war eine gelbe Kiste mit drei schwarzen Punkten beschriftet, die 50842 Unterschriften des Protestes von Berliner enthielt. Manfred Schmidt übergab sie an die Ausschussvorsitzende Steffi Schulze (PDS), die zusicherte, damit »sehr sorgfältig umzugehen«. Betroffene verfolgten die Anhörung, die wegen des Andrangs in zwei weitere Räume übertragen wurde, mit Beifall und auch Pfui-Rufen.
Sozial-Staatssekretärin Petra Leuschner (PDS) verteidigte die Kürzung des Blindengeldes von derzeit 585 Euro monatlich um 20 Prozent mit dem Hinweis auf die Haushaltsnotlage und die Klage Berlins vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie verwies auf eine nur »sehr marginale Änderung der Zahlungen für Gehörlose«, räumte aber ein, es gehe um einen »tiefen Einschnitt«.
Die Opposition nannte den Entwurf »unsozial«, Koalitionär SPD fand »Teile des Gesetzes durchaus richtig«. Es drohte eine Unterbrechung, als die gesundheitspolitische Sprecherin der PDS, Ingeborg Simon, einer wütenden CDU-Riege »ungeheure Heuchelei und Populismus« vorwarf. Die CDU sei schuld, dass man nur noch »streichen, kürzen und dabei die schlimmsten Härten verhindern« könne.
Experte Schmidt warnte, vor allem älteren Blinden drohe Vereinsamung, wenn sie sich keine Begleitperson mehr leisten könnten. PDS-Fraktionsvorsitzender Stefan Liebich wurde am Nachmittag von ddp zitiert: »Wir sind nicht glücklich, dass es keinen Spielraum zur Abwendung der Kürzungen beim Blindengeld gibt.«

Wohin mit den Unterschriften?
Fragen an die Ausschussvorsitzende Steffi Schulze

ND: Was machen Sie jetzt mit den Unterschriftenlisten?
Schulze: Ich setze den Präsidenten des Abgeordnetenhauses in Kenntnis und reiche sie an den Petitionsauschuss weiter. Wir werden überlegen, wie wir den Positionen der Betroffenen Rechnung tragen können.

Hat solcher Protest Einfluss?
Ich selbst bin sehr überrascht, wie viele Berlinerinnen und Berliner ihre Meinung geäußert haben. 50000 Unterschriften gegen die Kürzungen des Blindengeldes im Land Berlin sind sehr viel. Sie sollten berücksichtigt werden.

Auch von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales?
Die zuständige Senatsverwaltung ist bei jeder Ausschusssitzung vertreten. Der Senat ist natürlich gehalten, die Meinung des Ausschusses zu bedenken.

Wenn man beim Blindengeld nicht kürzt, muss man angeblich bei anderen kürzen - vielleicht bei den Gehörlosen?
Das ist die rein haushälterische Logik. Danach wären nur im jeweiligen Einzelplan - und hier haben wir es mit dem Einzelplan Gesundheit und Soziales zu tun - die Kürzungsvorschläge zu unterbreiten. Als Gesundheits- und Sozialpolitiker haben wir uns immer dagegen gewandt, innerhalb der selben Gruppe, also dann eben bei Gehörlosen oder anderen, streichen zu müssen. Ein solches Vorgehen halte ich für völlig undenkbar.

Fragen: Klaus Joachim Herrmann

Blindengeld helfe die vielen kleinen und großen Schwierigkeiten des täglichen Lebens ohne Augenlicht besser zu bewältigen es ist kein Luxus. Das machte gestern bei einer Anhörung vor dem Parlamentsausschuss für Gesundheit und Soziales Dr. Manfred Schmidt als Experte deutlich. Der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für behinderte Menschen Berlin und des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins wandte sich nachdrücklich gegen eine Kürzung des Blindengeldes, die nach einem Gesetzentwurf des rot-roten Senates angestrebt wird.
»Weniger Blindengeld - weniger Gleichberechtigung« war eine gelbe Kiste mit drei schwarzen Punkten beschriftet, die 50842 Unterschriften des Protestes von Berliner enthielt. Manfred Schmidt übergab sie an die Ausschussvorsitzende Steffi Schulze (PDS), die zusicherte, damit »sehr sorgfältig umzugehen«. Betroffene verfolgten die Anhörung, die wegen des Andrangs in zwei weitere Räume übertragen wurde, mit Beifall und auch Pfui-Rufen.
Sozial-Staatssekretärin Petra Leuschner (PDS) verteidigte die Kürzung des Blindengeldes von derzeit 585 Euro monatlich um 20 Prozent mit dem Hinweis auf die Haushaltsnotlage und die Klage Berlins vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie verwies auf eine nur »sehr marginale Änderung der Zahlungen für Gehörlose«, räumte aber ein, es gehe um einen »tiefen Einschnitt«.
Die Opposition nannte den Entwurf »unsozial«, Koalitionär SPD fand »Teile des Gesetzes durchaus richtig«. Es drohte eine Unterbrechung, als die gesundheitspolitische Sprecherin der PDS, Ingeborg Simon, einer wütenden CDU-Riege »ungeheure Heuchelei und Populismus« vorwarf. Die CDU sei schuld, dass man nur noch »streichen, kürzen und dabei die schlimmsten Härten verhindern« könne.
Experte Schmidt warnte, vor allem älteren Blinden drohe Vereinsamung, wenn sie sich keine Begleitperson mehr leisten könnten. PDS-Fraktionsvorsitzender Stefan Liebich wurde am Nachmittag von ddp zitiert: »Wir sind nicht glücklich, dass es keinen Spielraum zur Abwendung der Kürzungen beim Blindengeld gibt.«

Wohin mit den Unterschriften?
Fragen an die Ausschussvorsitzende Steffi Schulze

ND: Was machen Sie jetzt mit den Unterschriftenlisten?
Schulze: Ich setze den Präsidenten des Abgeordnetenhauses in Kenntnis und reiche sie an den Petitionsauschuss weiter. Wir werden überlegen, wie wir den Positionen der Betroffenen Rechnung tragen können.

Hat solcher Protest Einfluss?
Ich selbst bin sehr überrascht, wie viele Berlinerinnen und Berliner ihre Meinung geäußert haben. 50000 Unterschriften gegen die Kürzungen des Blindengeldes im Land Berlin sind sehr viel. Sie sollten berücksichtigt werden.

Auch von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales?
Die zuständige Senatsverwaltung ist bei jeder Ausschusssitzung vertreten. Der Senat ist natürlich gehalten, die Meinung des Ausschusses zu bedenken.

Wenn man beim Blindengeld nicht kürzt, muss man angeblich bei anderen kürzen - vielleicht bei den Gehörlosen?
Das ist die rein haushälterische Logik. Danach wären nur im jeweiligen Einzelplan - und hier haben wir es mit dem Einzelplan Gesundheit und Soziales zu tun - die Kürzungsvorschläge zu unterbreiten. Als Gesundheits- und Sozialpolitiker haben wir uns immer dagegen gewandt, innerhalb der selben Gruppe, also dann eben bei Gehörlosen oder anderen, streichen zu müssen. Ein solches Vorgehen halte ich für völlig undenkbar.

Fragen: Klaus Joachim Herrmann


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