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5 Jahre Haft für Todesschützen

  • Lesedauer: 1 Min.

Dresden (dpa/ND). Im Dresdner Prozeß um die Tötung des Neonaziführers Sonntag ist am Montag der Todesschütze Simeonidis wegen Totschlags, Nötigung sowie Besitz einer Schußwaffe zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Für den Mitangeklagten Matz verhängte das Landgericht eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Damit blieben die Richter unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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