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Urteilsspruch in Kurdenprozeß

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Celle (dpa/ND). Mit der Verurteilung eines 34 Jahre alten türkischen Kurden zu 11 Jahren Freiheitsstrafe ist am Montag in Celle ein im Januar 1991 begonnener Kurdenprozeß zu Ende gegangen. Der 34jährige wurde wegen gemeinschaftlichen Totschlags an dem PKK-Funktionär Abdullah Hosgören verurteilt. Die Bundesanwaltschaft stützte sich auf Aussagen eines umstrittenen Kronzeugen, eines Ex-PKK-Mitglieds.

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