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  • Brandenburg
  • Landesparteitag: Nein zu einem Umzug der dramatischen Umstrukturierung und Verdrängung

PDS will Sozialplan fiir die Hauptstadt-Bürger

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(ND-MüUer). Die Berliner PDS lehnt das derzeitige Bonner Konzept eines Hauptstadt-Umzuges ab. Es sei undemokratisch und stadtunverträglich, heißt es u.a. in einem entsprechenden Beschluß des Landesparteitages vom Wochenende. Im übrigen fordere die PDS einen Sozialplan für die Berliner, wenn der Umzug, wann auch immer, kommen sollte. Der müsse, heißt es weiter, u.a. diese Bestandteile haben:

? Sicherung der Wohn- und Mietverhältnisse durch eine Preisbindung für Wohn- und Gewerbemieten im Neu- und Altbaubestand. Der preisgebundene Wohnungsbestand darf nicht weiter reduziert werden. Die Altschuldenregelung mit der vorgesehenen Zwangsprivatisierung von 15 Prozent des kommunalen Wohnungsbestandes ist zurückzunehmen, auslaufende Sozialbindungen im sozialen Wohnungsbau müssen verlängert werden.

* Das gesamte Instrumentarium des Städtebaurechts zum Schütze der angestammten Wohnbevölkerung vor Verdrängung in den besonders

bedrohten Stadtgebieten ist auszuschöpfen, d. h. Ausweisung als Sanierungsgebiet, Erlaß von Erhaltungs- und s Milieuschutzsatzungen. Der Bund muß sich im Rahmen von Ausgleichsleistungen für Hauptstadtlasten an den städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen finanziell beteiligen, um eine Sanierung zu bezahlbaren Mieten zu gewährleisten. Es geht auch nicht an, daß durch einen auf die lange Bank geschobenen Umzug die durch den Abzug der Alliierten freiwerdenden Wohnungsbestände für Bonner Beamte über Jahre blockiert werden.

? Sicherung eines ausreichenden Wohnbestandteils und eine Nutzungsmischung von Wohnen, Arbeit und Freizeit auch im City-Bereich. Neben der Sicherung des Wohnungs--bestandes zu bezahlbaren Mieten gehört hierzu auch die Verpflichtung von Investoren, einen Wohnanteil nicht nur im privat, sondern auch im sozial gebundenen Wohnungsbau mit Belegungsrechten bereitzustellen. Gewerbebetriebe müssen aus kommunalen und Bundesbesitz preiswerte Räumlichkeiten im Innenstadtbereich angeboten be-

kommen. Zur Nutzungsmischung im Innenstadtbereich gehört auch die Ablehnung monostruktureller, mit Sicherheitszonen umgebener großer Regierungskomplexe. Regierungseinrichtungen müssen stadtverträglich integriert, in ihren räumlichen Dimensionen begrenzt und mit anderen Nutzungen gemischt werden.

? Sicherung und Ausbau der wohnungsnahen Versorgung und der sozialen und kulturellen Infrastruktur, um eine tote Innenstadt zu verhindern: Verbesserung der Ausstattung, mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, mit Schulen, öffentlichen Freiräumen, Parks und Grün.- Auch die Läden des täglichen Bedarfs sind in ihrer Existenz zu sichern.

Zur Sicherung der Flächen für diese Maßnahmen sind nicht mehr genutzte Reichsbahngrundstücke sowie Grundstücke des Bundes zu tauschen bzw. an die Bezirke zu übertragen. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen muß bei Großinvestitionen innerhalb des Bahnringes eine zweckgebundene Investitions-Abgabe eingeführt werden.

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