Neuzeller Bierstreit gärt weiter

Verhandlung vor Gericht brachte keine Klärung

Helmut Fritsche sieht Hopfen und Malz noch längst nicht verloren. Gerade hat der Chef der Neuzeller Klosterbrauerei vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) geklagt. Will er es sich vom Brandenburger Landwirtschaftsministerium doch nach zehn Jahren Bierstreit nicht mehr vorschreiben lassen, dass er sein dunkles Schwarzbier aufgrund des Zuckerzusatzes nicht Bier nennen darf. Eine juristische Entscheidung steht nach der mündlichen Verhandlung noch aus, soll aber noch in diesem Jahr gefällt werden. Dennoch bleibt der umtriebige Unternehmer siegesgewiss: »Ich werde mich durchsetzen - wenn nicht hier, dann vor einem anderen Gericht«. Bis dahin gestaltet sich die Auseinandersetzung um das süffige, unter dem Namen »Schwarzer Abt« bekannt gewordene Gebräu aus Neuzelle als äußert trockene Paragrafenreiterei. Denn nach dem vorläufigen Biergesetz könnte das zuständige Landesministerium durchaus eine Ausnahmegenehmigung für so genannte »besondere Biere« erteilen. Was der Neuzeller Klosterbrauerei praktisch jedoch nichts nützen würde, wie der Verwaltungsrichter anmerkt. Denn die Umsetzung verbietet der Paragraf 1 der deutschen Bierverordnung, wonach nur Bier genannt werden darf, was nach dem deutschen Reinheitsgebot von 1516 gebraut wurde. Also ohne den Zusatz von Zucker, der dem Neuzeller Schwarzbier übrigens erst nach dem eigentlichen Brauprozess beigemischt wird. »Solange der Bund diese gesetzlichen Vorschriften nicht ändert, sind uns die Hände gebunden«, bedauert Lutz Desselberger, Referatsleiter Lebensmittelüberwachung beim Brandenburger Landwirtschaftsministerium. Wie auch immer nun die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichtes ausfällt, wird der Neuzeller Bierstreit in Zukunft wohl weitere gerichtliche Instanzen beschäftigen. Denn keiner der Streitbeteiligten will vorerst aufgeben. Das wird während der Verhandlung deutlich. Fritsche kann sich indes ins Fäustchen lachen. Denn derzeit ist der »Schwarze Abt« trotz aller juristischer Auseinandersetzungen mit der Bezeichnung »Schwarzbier« im Handel. Bereits im Sommer dieses Jahres hatte sich der Brauerei-Chef über das Behörden-Verbot hinweggesetzt und groß angelegt umetikettiert. Ein Strafverfahren aufgrund der Anzeige des zuständigen Lebensmittelüberwachungsamtes hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft kürzlich eingestellt. Nun kann das Amt nur mit einer Ordnungsverfügung gegen das Neuzeller U...

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